Handwerker sitzt im Auto und lächelt raus

ElektroRente Bayern

Für Ihre Altersversorgung

Die Mitgliedsbetriebe des Landesverbandes für das Bayerische Elektrohandwerk beteiligen sich an der Altersvorsorge der Arbeitnehmer.

Starke Altersvorsorge für Arbeitnehmer/innen im bayerischen Elektrohandwerk

Die bisherigen Vermögenswirksamen Leistungen (VWL) sind nicht mehr zeitgemäß.

Dem wollten die Tarifvertragsparteien Rechnung tragen und haben mit Wirkung zum 01.04.2010 den Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen, die ElektroRente Bayern, unterzeichnet.

Die Tarifvertragsparteien unterstützen die Arbeitnehmer bei ihrer Zusatzversorgung mit einem attraktiven Modell der Betriebsrente. Die ElektroRente Bayern besteht aus folgenden Bestandteilen:

  • Neu ab 01.04.2010: altersvorsorgewirksame Leistung des Arbeitgebers
  • Möglichkeit der Eigenbeteiligung über Entgeltumwandlung

Als präferierter Partner für die Umsetzung des Tarifvertrages über altersvorsorgewirksame Leistungen ist der Münchener Verein vom Landesinnungsverband beauftragt worden.

Für die Arbeitnehmer bedeutet die Inanspruchnahme des Arbeitgeberbeitrages zur ElektroRente Bayern anstatt der bisherigen VWL mehr Nettoeinkommen, da der Arbeitgeberbeitrag steuer- und sozialversicherungsfrei in die ElektroRente Bayern fließt.

Arbeitgeberleistung

Seit 01.04.2010 haben alle Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Arbeitgeberleistung zur ElektroRente Bayern zu beantragen. Die Arbeitgeberleistung zur ElektroRente Bayern beträgt ab 01.01.2011:

  • für Vollzeitbeschäftigte auf 60 € monatlich

  • für Teilzeitbeschäftigte entsprechend Ihrer Arbeitszeit

  • für Auszubildende auf 15 € monatlich

Einen Anspruch auf die Arbeitgeberleistung zur ElektroRente Bayern haben nach Tarifvertrag alle Arbeitnehmer, die mindestens 6 Monate ununterbrochen im Betrieb tätig sind.

Mit der fondsgebundenen DirektVersicherung Balance werden Renditechancen von Fonds mit Beitragsgarantien kombiniert.

 

Übergangsregelung zur Ablösung der VWL durch die ElektroRente Bayern (hier klicken)

Sollte der Arbeitnehmer bereits einen VWL-Vertrag besitzen und diesen weiterführen wollen, so wird der bestehende tarifliche Zuschuss des Arbeitgebers zugunsten des VWL-Vertrages für die Restlaufzeit des Vertrages - längstens für eine insgesamt siebenjährige Laufzeit - weitergezahlt.

Einen Anspruch auf die Arbeitgeberleistung zur ElektroRente Bayern hat der Arbeitnehmer in dieser Zeit nicht.

Entgeltumwandlung

Die Arbeitnehmer im bayerischen Elektrohandwerk haben über den Arbeitgeberbeitrag hinaus die Möglichkeit, die ElektroRente Bayern mit eigenen Mitteln - der Entgeltumwandlung - aufzustocken.

  • Förderung durch den Staat

Diese Form der Vorsorge ist besonders interessant, denn die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis 4 % beitragsfrei in der Sozialversicherung.

Was heißt das?

Durch die staatliche Förderung kann der Arbeitnehmer bis zu 56 % des Beitrages sparen!

Hier finden Sie eine Beispielberechnung zur Entgeltumwandlung (bitte klicken)

Besonders clever ist es, wenn die Arbeitnehmer eigene Zuzahlungen zur betrieblichen Altersversorgung leisten und damit ihre Betriebsrente erhöhen. Sie sparen so auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Altersversorgung statt Entgelt

 

ohne
Entgelt-
umwandlung
mit 
Entgelt-
umwandlung
Brutto-Monatseinkommen 3.000,00 €

3.000,00 €

- Entgeltumwandlung   100,00 €
zu versteurndes Einkommen 3.000,00 €

  2.900,00 €

Auszahlungsbetrag* 2.031,31 € 1.976,31 €

*Unverbindl. Beispiel für Steuerklasse I

Fazit: Durch die staatliche Förderung der Entgeltumwandlung wird bei einem Umwandlungsbetrag von 100 € das Nettoeinkommen nur 55 € vermindert.

Die betriebliche Altersversorgung hat viele Vorteile

Die betriebliche Altersversorgung ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine interessante Möglichkeit die Altersversorgung der Mitarbeiter zu sichern. Gleichzeitig können Arbeitgeber und Arbeitnehmer Lohnnebenkosten sparen.

Mehrwert

Zusätzlich zur Steuer- und Sozialabgabenersparnis bei Entgeltumwandlung profitiert der Arbeitnehmer von folgenden Vorteilen der ElektroRente Bayern:

  •  Mehr Netto vom Brutto
  •  Bürgergeld sicher
  •  Mitnahmemöglichkeit des Vertrages bei Arbeitgeberwechsel
  •  Sehr günstige Konditionen durch Rahmenvertrag
  •  Sofortige Unverfallbarkeit
  •  Kapitalabfindung oder Rente möglich
  •  Garantierte lebenslange Altersrente
  •  Flexible Renteneinstiegsphase
  •  Anpassung der Beiträge jederzeit möglich
  •  Hohe Ersparnis an Steuern und Sozialabgaben
  •  Hinterbliebenenleistung bei Tod automatisch eingeschlossen

Hinterbliebenleistung

Im Rahmen der ElektroRente Bayern sind auch die Hinterbliebenen des Mitarbeiters abgesichert.

Eine Todesfallleistung wird an folgende Hinterbliebene ausgezahlt:

  • den Ehepartner oder
  • einen namentlich genannten Lebenspartner in eheähnlicher Lebensgemeinschaft oder
  • ein nicht volljähriges leibliches bzw. adoptiertes Kind

Ist keiner der vorgenannten Hinterbliebenen vorhanden, können bis zu 8.000 € auch an andere Personen ausgezahlt werden. 

Die Todesfallleistung ist wie folgt gestaltet:

  • bei Tod vor Rentenbeginn: 
    Bei Vereinbarung einer Beitragsrückgewähr wird die Summe der eingezahlten Beiträge inkl. vorhandener Überschüsse in Form einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalzahlung an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
  • bei Tod nach Rentenbeginn: 
    Bei Vereinbarung einer Rentengarantiezeit wird nach Tod des Mitarbeiters die Rente bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit an die Hinterbliebenen ausgezahlt. 

Rentenschutzbrief

Mit dem RentenSchutzbrief ist der Aufbau Ihrer Altersvorsorge mit der ElektroRente Bayern bei Berufsunfähigkeit gesichert. Nach einer Wartezeit von 3 Jahren werden im Leistungsfall die Beiträge für die ElektroRente Bayern übernommen. So entsteht keine Versorgungslücke und Sie erreichen sicher Ihr Rentenziel.

Die Vorteile

  • Keine Gesundheitsfragen
  • Ideale Ergänzung zu Ihrer betrieblichen Altersversorgung
  • Beitragsbefreiung bis zu dem steuerlich geförderten Höchstbeitrag
  • Voller Schutz nach nur 3 Jahren Wartezeit
  • Sofortschutz bei Berufsunfähigkeit durch Unfall

Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung

Die Direktversicherung im Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Staatliche Förderung der Beiträge 

Beiträge, gleichgültig ob diese vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder vom Arbeitgeber geleistet werden, sind gemäß § 3 Nr. 63 EStG (Einkommensteuergesetz) für den Arbeitnehmer grundsätzlich steuerfrei. Die Steuerfreiheit besteht dabei bis zu einer Höhe von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte - im Jahr 2024 entspricht dies einem Betrag in Höhe von 7.248 €. Bestehende Direktversicherungen nach § 40b EStG sind von diesem Betrag abzuziehen. 

Die Steuerfreiheit der Beiträge greift aber nur dann, wenn die Altersleistung grundsätzlich als lebenslange Rente ausgezahlt wird. Möglich ist es auch, sich bis zu 30 % des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals auszahlen zu lassen. Ferner ist bei der Direktversicherung ein Wahlrecht zur Auszahlung des gesamten angesparten Kapitals vereinbar. Wird dieses ausgeübt, kann das gesamte Kapital zu Beginn der Leistungsphase ausgezahlt werden. 

Darüber hinaus unterliegen die steuerfreien Beiträge bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze nicht der Sozialabgabenpflicht. 

Nachgelagerte Besteuerung 

Für Direktversicherungen, die nach § 3 Nr. 63 EStG steuerlich gefördert werden, gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Die Renten- oder Kapitalleistungen sind demnach in der Leistungsphase nach § 22 Nr. 5 EStG (Einkommensteuergesetz) als sonstige Einkünfte in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. 

Sozialabgabenrechtliche Behandlung der Versicherungsleistungen 

Renten- und Kapitalzahlungen aus einer Direktversicherung sind als Versorgungsbezug in der Kranken- und Pflegeversicherung voll beitragspflichtig. Allerdings gibt es einen dynamisch steigenden Freibetrag (Rentenzahlung 2024: 176,75 € / monatlich;   Kapitalzahlung 2024: 21.210 €) 

Betriebshaftpflicht für Elektriker - denn Ihr Erfolg braucht Sicherheit!

Spezielles Sicherheitskonzept zum Schutz von Firma, Mitarbeiter und der eigenen Existenz. Entstanden aus der engen Zusammenarbeit zwischen Münchener Verein und dem Landesinnungsverband für das Bayerische Elektro-Handwerk.

Highlights

Elektriker sind vielen Gefahren und Risiken ausgesetzt. Auch bei größter Vorsicht und Aufmerksamkeit können Schäden auftreten, die die eigene Existenz gefährden. Für jeden Schaden, den beispielsweise ein Mitarbeiter einem Dritten zufügt, ist der Betriebsinhaber zum Schadenersatz verpflichtet. Wir stehen hier zur Seite und regulieren berechtigte (Geld-)Forderungen. Schnell und unkompliziert. Unberechtigte Ansprüche gegen Sie wehren wir ab. Wenn nötig vor Gericht.

Highlights zu Sonderkonditionen

  • Bearbeitungsschäden bis zu 1 Mio. EUR ohne Sebstbeteiligung
  • Bis 60.000 EUR für Vermögensschäden
  • Leitungsschäden bis 1 Mio. EUR
  • Mietsachschäden bis 1 Mio. EUR
  • Privat-Haftpflicht inklusive

Plus

  • 20 % Handwerker-Nachlass bei Sachversicherungen
  • Bis zu 20 % Existenzgründer-Nachlass
  • 10 % Bündel-Nachlass

Umfassende Sicherheit: Von der Betriebshaftpflicht über die Geschäftsinhalts- bis hin zur Elektronik-Versicherung. Hier erfahren Sie mehr.

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